Drei Vereine, ein Beitrag - Beitragsbefreiung für Kinder und Jugendliche
In den letzten Jahren ist uns von Sportbegeisterten in der Gemeinde Marklohe immer wieder die Frage gestellt worden, ob es nicht möglich sei, nur in einem der drei Sportvereine in der Gemeinde Marklohe - SC Marklohe, TSV Lemke und JG Oyle - einen Vereinsbeitrag zu zahlen, auch wenn das vielseitige Sportangebot in zwei oder sogar drei Vereinen genutzt wird.
Wir haben lange gezögert, denn unsere drei Vereine müssen mit knappen finanziellen Ressourcen wirtschaften. Einerseits haben wir es mit stetigen Kostensteigerungen zu tun - die Verbandsbeiträge an KSB, Turnkreis, NFV, BSN, HVN etc. sind z. B. in den letzten Jahren ebenso gestiegen wie die an die Gemeinde Marklohe zu zahlenden Kostenbeteiligungen für Pflege und Unterhalt der Sportplätze und deren Funktionsgebäude. Andererseits können und wollen wir deswegen nicht die Vereinsbeiträge in gleichem Maße erhöhen.
Nun aber haben wir uns trotz allem gemeinsam entschlossen, zumindest der Jugend eine Chance zu geben. Schließlich sind wir Sportvereine die zumindest zahlenmäßig wichtigsten Träger von Jugendarbeit und -förderung in unserer Gemeinde Marklohe.
Ab dem 1. September 2010 können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres nur noch den Beitrag in einem unserer drei Vereine zahlen, auch wenn sie zusätzlich in einem der anderen Vereine Sport treiben.
Ausnahme: Zusatzbeiträge für einzelne Sparten (z. B. in den Tennissparten) sind auch weiterhin an den jeweiligen Verein zu zahlen.
Folgendes ist zu beachten:
- Bescheinigung über die Vereinszugehörigkeit
Wer bereits Mitglied in einem unserer drei Vereine ist, lässt sich vom Kassen- oder Mitgliederwart dieses Vereins eine Bescheinigung über seine Vereinszugehörigkeit ausstellen, die er dann den anderen Vereinen vorlegen muss, in dem er außerdem künftig Sport treiben möchte. - Beitragsfreiheit beantragen oder kündigen
Wer bereits in mehreren unserer Vereine Mitglied ist, kann unter Einhaltung der jeweiligen Fristen, die hierfür in unseren Vereinssatzungen vorgesehen sind, zum nächst möglichen Zeitpunkt, in der Regel also zum 31.12.2010 seine weiteren Mitgliedschaften mit Ausnahme seines „Heimatvereins" kündigen oder beantragt zumindest seine Beitragsfreiheit, falls er einen Wettkampfsport ausübt, der seine Mitgliedschaft im Verein erfordert. Zugleich lässt er sich von seinem Heimatverein seine Mitgliedschaft bescheinigen und legt diese mit seiner Kündigung in den anderen Vereinen vor - siehe oben.
Zu kompliziert? Dann hier ein Beispiel: Der elfjährige Tim spielt bereits beim SC Marklohe Fußball, bei der JG Oyle Handball und macht beim TSV Lemke Judo. Er ist in allen drei Vereinen Mitglied. Sein Heimatverein ist der SC Marklohe. Was machen seine Eltern? Sie lassen sich seine Mitgliedschaft beim SC Marklohe bescheinigen und kündigen unter Vorlage dieser Bescheinigung rechtzeitig zum 31.12.2010 seine Mitgliedschaft beim TSV Lemke und bei der JG Oyle bzw. beantragen dort zumindest seine Beitragsfreiheit ab dem 01.01.2011.
Alles klar? Eine unkompliziertere Regelung ist uns leider nicht eingefallen, da wir allein aus versicherungsrechtlichen Gründen sicher stellen müssen, dass jeder Jugendliche zumindest in einem unserer Vereine auch tatsächlich Mitglied ist.
Nur vorsorglich sei angemerkt, dass wir diese Regelung zunächst nur vorläufig eingeführt haben und jederzeit rückgängig machen können, sollte sich zeigen, dass sie aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht mehr umsetzbar ist.
Nun aber wünschen wir allen aktuellen und künftigen Mitgliedern unserer Vereine viel Spaß beim Sport!
Die Vorstände der Vereine
SC Marklohe
TSV Lemke
JG Oyle